Krankheit in unserer Einrichtung

Krankheit in unserer Einrichtung

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Liebe Eltern,

erfahrungsgemäß treten immer wieder Erkältungskrankheiten bei den Kindern auf. Wenn ein Kind erkrankt ist,
kann es andere Kinder und auch das Fachpersonal anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer
Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich noch Folgeerkrankungen zuziehen. Die Erfahrungen
in der Vergangenheit haben uns bewusstgemacht, dass ein reibungsloser Betrieb nicht mehr zu gewährleisten
ist, wenn die Anzahl der erkrankten Kinder überhandnimmt und aufgrund der gegenseitigen Ansteckung dann
auch noch die Mitarbeitenden des Kindergartens erkranken

Darf ich mein krankes Kind in den Kindergarten bringen?

Als Träger des Kindergartens sind wir dem Wohl aller uns anvertrauten Kinder und auch des pädagogischen
Personals verpflichtet. Um Ansteckungen zu vermeiden sind Kinder, die an Erkältungskrankheiten, Erbrechen
oder Durchfall leiden nicht in den Kindergarten zu bringen und sollen zu Hause bleiben. Bitte bringen Sie Ihr
Kind auch nicht mit Fieber in den Kindergarten, in der Hoffnung, dass es dem Kind tagsüber wieder besser
geht. Der Alltag in einem Kindergarten ist für Kinder anstrengend, auch wenn es nach außen hin nicht den
Eindruck macht. Nach dem Ihr Kind Fieber hatte, muss es 48 Stunden fieberfrei sein (ohne Medikamente), um
die Einrichtung wieder besuchen zu können.
Wir verweisen hier auf die Regelung im Aufnahmevertrag (Ziffer 7 der Ordnung für Tageseinrichtungen für
Kinder um Aufnahmeheft).

Auch im Kindergarten fühlt sich ein krankes Kind krank!

Aus Sorge um den Arbeitsplatz bringen einige berufstätige Eltern ihr Kind in den Kindergarten, obwohl es nicht
gesund ist. Aus diesem Grund möchten wir Sie an dieser Stelle auf Ihr Recht auf Pflege eines kranken Kindes
bei Berufstätigkeit hinweisen.

Ihr Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld

Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, haben Sie Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld von der
Krankenkasse (§ 45 SGB V). Voraussetzung ist, dass nach ärztlichem Attest ein krankes Kind betreut wird
und die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich oder zumutbar ist. Diese
Bescheinigung stellt Ihnen Ihr Kinderarzt aus.
Nähere Auskünfte sowie den konkreten Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Gönnen sie Ihrem kranken Kind die Ruhe, die es zum Gesundwerden braucht!

Ihre Kira Jauch

Kindergartenleiterin

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