Dritte Verlängerung der Kita-Schließung

Dritte Verlängerung der Kita-Schließung

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Sehr geehrte Eltern,

nachdem das Land Baden-Württemberg am 27.01.2021 über das Auftreten einer Virusvariante in einer Freiburger Kindertageseinrichtung erfahren hat, wurde die Entscheidung zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen kurzfristig vertagt. Vor diesem Hintergrund erklärte Herr Ministerpräsident Kretschmann am gestrigen Abend, es sei im Moment nicht an Lockerungen zu denken. Die Überlegung Kitas schrittweise öffnen zu wollen bestehe zwar, könne derzeit aber aufgrund der Ausbreitung der Virusmutationen nicht umgesetzt werden.

 

Kitas bis Ende Februar geschlossen, Notbetreuung weiterhin möglich

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daher beschlossen, die Kitas zunächst bis zum 21.02.2021 nicht wieder zu öffnen. Die Angebote der Notbetreuung sollen wie seither bestehen bleiben. Der Appell an die Familien wurde erneuert, die Notbetreuung nur dann wahrzunehmen, wenn dies wirklich notwendig ist. Über eine schrittweise Öffnung der Kitas und Grundschulen soll bei der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz erneut beraten werden.

Daher gilt weiterhin die Möglichkeit der Nutzung einer Notbetreuung für Kinder, deren Eltern beim Arbeitgeber als unabkömmlich gelten (auch im Home-Office) oder aus weiteren triftigen Gründen zwingend eine Betreuung benötigen. Die Notbetreuung findet bis zum 21.02.2021 zu den üblichen Betreuungszeiten statt, sofern dies personell ermöglicht werden kann und die Infektionslage dies weiterhin zulässt.

Wenn Sie noch kein Anmelde-Formular zur Notbetreuung erhalten haben, schreiben Sie uns eine kurze Mail.

 

Folgende Anmeldekriterien zur Notbetreuung gelten weiterhin:

  • Beide Erziehungsberechtigte oder das alleinerziehende Elternteil gehen einer präsenzpflichtigen beruflichen Tätigkeit/Studium/Schulbesuch oder Tätigkeit im Homeoffice nach und gelten dort als unabkömmlich, sodass sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Ein schriftlicher Nachweis bzw. eine schriftliche Bestätigung der Unabkömmlichkeit ist aufgrund von Verwaltungs-vereinfachungsgründen nicht erforderlich. Der Träger behält sich jedoch eine Anforderung im Einzelfall vor.
  •  Es liegt ein weiterer triftiger Grund vor, der die Betreuung zwingend erforderlich macht. Dies wären insbesondere private Gründe wie etwa das vorhanden sein von pflegebedürftige Angehörigen oder eigener persönlicher Einschränkungen.

Für alle Kinder, welche die Notbetreuung derzeit bereits besuchen bzw. nicht besuchen, gehen wir davon aus, dass sich an den Rahmenbedingungen der Betreuungssituation bis zum 21.02.2021 nichts ändert. Die Rückmeldung zum Notbetreuungsbedarf muss daher nicht erneut eingereicht werden. Von allen Eltern, welche die Notbetreuung neu in Anspruch nehmen wollen, benötigen wir das Anmeldeformular entsprechend zurück.

Wir bitten an dieser Stelle den Appellen der Politik zu folgen und Ihr Kind möglichst weiterhin nicht in der Notbetreuung anzumelden bzw. in der Notbetreuung ausschließlich dann in die Betreuung zu geben, wenn Sie tatsächlich unabkömmlich sind.

 

Elternbeiträge für Januar und Februar 2021

Zum Umgang mit den Elternbeiträgen für die Monate Januar 2021 und Februar 2021:

  • Die Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 werden nicht eingezogen.
  • Seitens des Landes Baden-Württemberg wurde in Aussicht gestellt, dass 80% der durch einen Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge entstehenden Kosten, den Kommunen erstattet werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist die endgültige Entscheidung über einen Verzicht auf eine Beitragserhebung im Januar von Seiten der kommunalen und kirchlichen Gremien abzuwarten. Wir informieren Sie umgehend, sobald entsprechende Entscheidungen getroffen wurden.
  • Ein Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge gilt allerdings nur für die Familien, die keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen haben. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist kostenpflichtig und wird entsprechend der Inanspruchnahme in einem pauschalierten System angemessen abgerechnet. Die Abrechnungsmodalitäten werden derzeit in Absprache mit der Gemeinde erarbeitet. Wir versuchen Ihnen diese zeitnah zukommen zu lassen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. für die Geschäftsführung

Elke Wehrle
Kita-Leitung

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