April: Corona-Schutzmaßnahmen bleiben bestehen

April: Corona-Schutzmaßnahmen bleiben bestehen

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Sehr geehrte  Eltern,

mit Ablauf des 2.4.22 tritt die aktuelle Corona-Verordnung in Baden-Württemberg außer Kraft. Somit fallen auch zahlreiche Schutzregelungen zur Eindämmung des Corona-Virus weg. Von Seiten der Landesregierung wurde in einem Eckpunktepapier am 29.03.22 die weitere Corona Strategie festgelegt. Ziel ist es, die Bevölkerung weiterhin bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesunheitssystems zu vermeiden. Für den Kita-Betrieb ist hierbei folgendes zu beachten:

Die Testpflicht gilt weiter

Das Eckpunktepapier zur Corona Strategie sieht vor, dass in den Kindertagesstätten auch weiterhin eine Testpflicht im Umfang von zwei Tests pro Woche besteht. Sie erhalten daer auch ab dem 4.4.22 weiterhin Corona-Tests zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, der Testpflicht weiterhin wie gewohnt nachzukommen.

Maskenpflicht bei Betreten des Kita-Geländes gilt weiter

Aufgrund der aktuellen Infektionslage insbesondere in den Kindertagesstätten gilt zum Schutz der Mitarbeitenden und Kinder ab dem 3.4.22 die bestehende Regelung fort, sodass alle externen Personen, Eltern etc., welche das Kita-Gelände betreten, eine FP2-Maske tragen müssen. Durch diese Schutzmaßnahme sollen u.a. weitere Personalausfälle möglichst vermieden werden, um eine geregelte Betreuung gewährleisten zu können.

Sollten sich Änderungen ergeben, werden Sie wie immer schnellst,öglich auf den üblichen Wegen informiert. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!
Kita-Leitung Elke Wehrle

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