Update Testpflicht: Verlängert bis Dezember

Update Testpflicht: Verlängert bis Dezember

  • Beitrags-Kategorie:Corona-Infos

Update September 2021:

Die Testpflicht wird verlängert bis mindestens Ende des Jahres. Es gelten nach wie vor zwei Tests pro Woche, die am Ende der Woche durch Dokumentation nachgewiesen werden müssen. Auf Wunsch können auch drei Tests pro Woche gemacht werden. Bitte sprechen Sie uns dazu einfach an, um drei Tests ausgeteilt zu bekommen.

Nachdem zunächst angekündigt war, die Testpflicht bis Mitte Juni auslaufen zu lassen, wird sie nun doch verlängert.

Die Kommunen des Lkr Emmendingen haben entschieden, die Testungen für Kinder ab 3 Jahren sowie das Kita-Personal wie gehabt weiterzuführen. Zunächst soll die Testpflicht bis 31.08.21 verlängert werden.

Das Ziel der Testpflicht: Die Corona-Inzidenzen in der Altersgruppe der Kindergarten-Kinder, die nach wie vor nicht geimpft werden können, soll weiterhin niedrig bleiben.

Untenstehend die Benachrichtigung der Erzdiözese Freiburg im Volltext

Einführung einer Testpflicht für Kinder ab 3 Jahren sowie der Kita-Beschäftigten

Hier: Weiterführung der Testpflicht

Sehr geehrte Eltern,
aktuell werden Kinder ab 3 Jahren, die eine Kita besuchen, regelmäßig auf das Corona-Virus getestet. Für Kinder unter 3 Jahren besteht ein freiwilliges Testangebot. Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Emmendingen, die am 13.06.2021 ausläuft. Die Kommunen im Kreis Emmendingen haben entschieden, die Testungen unter den gleichen
Vorgaben zunächst befristet weiterzuführen. Ziel ist es, die Inzidenz auf dem aktuell niedrigen Niveau zu stabilisieren.

Aufgrund der Änderung der Zuständigkeiten im Bereich des Infektionsschutzgesetzes sind nun die Kommunen für den Erlass von Allgemeinverfügungen verantwortlich. Die Gemeinde Simonswald wird in der Folge eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht in Kitas erlassen. Die Verfügung ist inhaltsgleich mit der bisherigen Verfügung des Landratsamtes Emmendingen und tritt am 14.06.2021 in Kraft. Die Geltungsdauer ist zum Beginn der Sommerferien, spätestens bis zum 31.08.2021 befristet. Ausgenommen sind Personen, die geimpft oder genesen sind.

Die Allgemeinverfügung samt Begründung kann bei Bedarf in der Kita eingesehen werden.
Wir bedanken uns weiterhin für Ihre Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung der Testpflicht.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Geschäftsführung
Elke Wehrle
Kita-Leitung

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