Testpflicht entfällt

Testpflicht entfällt

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Sehr geehrte Eltern,

mit Ablauf des 13.04.2022 tritt die aktuelle Corona-Verordnung-Kita in Baden-Württemberg außer Kraft. Für den Kita-Betrieb ist daher ab dem 14.04.2022 folgendes zu beachten:

Keine Testpflicht mehr

Die wöchentliche Testpflicht entfällt ab dem 14.04.2022 ersatzlos. Der Zugang zur Kindertageseinrichtung ist daher für alle Kinder ab dem 14.04.2022 ohne vorherige Testung oder Testnachweis möglich. Sollten Sie noch Tests zu Hause haben, können diese selbstverständlich noch genutzt werden. Weitere kostenlose Tests können darüber hinaus nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren endet die 3G-Nachweispflicht bei längerem Aufenthalt in der Einrichtung.

Wir bitten weiterhin zum Tragen einer Maske

Aufgrund der aktuellen Infektionslage insbesondere in den Kindertagesstätten bitten wir Sie zum Schutz der Mitarbeitenden und Kinder auch weiterhin um das Tragen einer Maske (medizinisch oder FFP2), wenn Sie das Kita-Gebäude betreten. Durch diese Schutzmaßnahme sollen weiterhin u. a. Personalausfälle möglichst vermieden werden, was sich wiederum stabilisierend auf die Aufrechterhaltung der Betreuungszeiten auswirkt.

Vorgehen bei Auftreten eines Corona-Falles in der Einrichtung

Wie bisher werden wir die Eltern der betroffenen Gruppe über das Auftreten eines Corona-Falles anonymisiert informieren. Nach Beendigung der individuellen Absonderungspflicht kann die Einrichtung wieder betreten werden. Sollte Ihr Kind vorzeitig freigetestet worden sein, ist der Testnachweis aus einem Testzentrum vorzulegen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und erholsames Osterfest.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Wehrle

Kita-Leitung

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