Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 22.02.2021
Sehr geehrte Eltern,
durch die jüngste Änderung der Corona-Verordnung kann ab Montag, den 22. Februar 2021 in den Kindertagesstätten in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückgekehrt werden. Damit endet die bisherige Notbetreuung, welche seit der Schließung am 16.12.2020 angeboten wird. Wir freuen uns daher sehr, alle Kinder wieder in der Kita begrüßen zu dürfen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gelten für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen die gleichen Grundsätze wie vor der Schließung der Einrichtungen in Folge des Lockdowns. Von Seiten des Kultusministeriums wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die für alle Einrichtungen in Baden-Württemberg geltenden Schutzhinweise von Landesgesundheitsamt (LGA), Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) und der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) derzeit aktualisiert werden. Diese sind nach aktuellem Stand leider noch nicht veröffentlicht. Sofern sich durch die noch ausstehende Aktualisierung etwaige Anpassungen in Bezug auf die Betreuungssituation ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
Bitte bringen Sie die Erklärung über den Gesundheitszustand Ihres Kindes am 22. Februar mit
Für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist es weiterhin unabdingbar, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Krankheitssymptome betreut werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie erneut bitten, die Selbsterklärung der Personensorgeberechtigten – Rückkehr in die Kindertageseinrichtung nach Abwesenheit am ersten Betreuungstag unterzeichnet vorzulegen.
Aufgrund des weiterhin aktiven Infektionsgeschehens bitten wir Sie gleichzeitig um eine sorgsame Abwägung, ob Sie die Betreuung Ihres Kindes tatsächlich in Anspruch nehmen wollen und müssen. Eine Anmeldung zum Regelbetrieb unter Pandemiebetrieb ist nicht erforderlich, sollten Sie jedoch von einer Betreuung vorerst Abstand nehmen wollen, bitten wir um eine entsprechende Rückmeldung.
Infos zum Umgang mit den Elternbeiträgen
Im Folgenden informieren wir Sie ergänzend zum Umgang mit den Elternbeiträgen:
- Für den Monat März 2021 werden die Beiträge wieder von Ihrem Konto eingezogen. Falls Sie den Beitrag üblicherweise überweisen, bitten wir Sie die Überweisung vorzunehmen.
- Über die Erhebung eines anteiligen Beitrags ab 22.02.2021 für den Monat Februar 2021 werden wir Sie noch separat informieren, sobald die abschließende Klärung mit den Kommunen erfolgt ist
- Bezüglich einer etwaigen Beitragsrückerstattung für den Monat Januar 2021 steht aktuell die Entscheidung auf Landesebene noch aus. Wir sind in Kontakt mit der jeweiligen Kommune, um eine Entscheidung herbeizuführen. Auch hier werden wir Sie umgehend informieren, sobald uns die genauen Festlegungen bekannt sind. Gleiches gilt für die Erhebung der Beiträge für die Nutzung der Notbetreuung.
Auch bei der erneuten Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen hat der Schutz der Gesundheit weiterhin oberste Priorität. Das Gelingen des Konzeptes erfordert deshalb zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Beteiligten. Hierfür wünschen wir uns allen weiterhin ein hohes Maß an Disziplin und Energie, um diese Herausforderung mit Ihnen gemeinsam erfolgreich zu bewerkstelligen. Bitte beachten Sie, dass beim Betreten des Kita-Geländes medizinische Masken (OP- oder FFP2-Masken) zu tragen sind.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Geschäftsführung
Elke Wehrle