Sehr geehrte Eltern,
die im Januar veröffentlichte Teststrategie wird ab dem 14.2.22 etwas angepasst. Angepasst wird insbesondere, wer von der Testpflicht befreit ist. Alle Änderungen finden Sie hier zusammengefasst.
Was ist neu? Teststrategie-Änderungen ab Februar
Durch die Änderung der „Corona Verordnung Kita“ zum 14.02.2022 wurden die Befreiungstatbestände zur wöchentlichen Testpflicht an die der „Corona Absonderungsverordnung (5-Tagestestung nach positivem Fall) angeglichen.
Dies bedeutet konkret, dass Kinder von der wöchentlichen Testpflicht befreit sind, wenn sie als „quarantänebefreite Personen“ gelten.
Diese Kinder sind von der Testpflicht befreit:
- Kinder, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
- genesene Kinder im Sinne des § 2 Nummern 4 und 5 SchAusnahmV in der jeweils geltenden Fassung, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
- geimpfte Kinder, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
- genesene Kinder, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.
Weiterhin befreit von der wöchentlichen Testung sind Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.
Ihr Kind fällt in eine dieser Kategorien?
Sollten Sie eine der genannten Ausnahmen von der Testpflicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie dies unter Vorlage des entsprechenden Nachweises der Einrichtung anzeigen.
Quarantänebefreite Kinder können sich weiterhin freiwillig testen – hierfür werden zwei Tests pro Woche kostenlos zur Verfügung gestellt. Gerne können Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung der Testpflicht. Bleiben Sie gesund!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen im Namen der Geschäftsführung
Elke Wehrle
Kita-Leitung