Teststrategie ab Januar 22

Teststrategie ab Januar 22

  • Beitrags-Kategorie:Corona-Infos

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund des andauernden Infektionsgeschehens hatte das Landratsamt Emmendingen bereits am 05.05.2021 eine Allgemeinverfügung zur Einführung einer Testpflicht nach Covid-19 in den Kindertagesstätten im Landkreis Emmendingen erlassen. Wie Sie wissen, sind die Inzidenzen nach wie vor gerade in der Altersgruppe der Kita-Kinder sehr hoch. Mit der Verbreitung der Omikron-Virusvariante droht zudem eine weitere Dynamik des Infektionsgeschehens. Aus diesem Grund führt das Land Baden-Württemberg ab dem 10.01.2022 eine landesweite Testpflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres als Zugangs- und Betreuungsberechtigung für den Kita-Betrieb ein.

Ab sofort wird 3x pro Woche getestet

Bislang galt für den Zugang zur Kindertagesstätte eine zweimalige Testpflicht pro Betreuungswoche für Kinder ab dem 3. Lebensjahr. Ab dem 10.01.2022 wird die Testpflicht auf alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ausgeweitet. Ebenfalls wird die Pflichttestung auf drei Tests pro Woche erhöht. Diese sind jeweils montags, mittwochs und freitags vor dem Kita-Besuch durchzuführen.

Update: FFP2-Maskenpflicht für Eltern

Seit 12. Januar gilt beim Betreten der Kita für alle Erwachsenen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (mindestens).  Die bisher ebenfalls möglichen dünneren OP-Masken dürfen nicht mehr verwendet werden.

Testbestätigung hier herunterladen

Nutzen Sie die vorbereitete Testbestätigung, um die Selbsttests zu dokumentieren. Denken Sie daran, die Bestätigung am Ende der Woche mitzubringen. Klicken Sie auf den Button um das pdf anzuzeigen. Sie können es herunterladen oder direkt ausdrucken.

Test positiv - was tun?

Fällt ein Schnelltest positiv aus, informieren Sie bitte umgehend die Kita-Leitung und bringen Sie Ihr Kind nicht in die Kita. Um das Ergebnis zu bestätigen, ist ein PCR-Test nötig. Kontaktieren Sie dazu Ihre Haus- oder Kinderärztin oder rufen Sie die 116117 an.

Wie sieht ein positiver Test aus?

Auch ein “schwacher” Strich auf dem Schnelltest ist ein positiv-Ergebnis. Die schwächere Ausprägung ist durch eine geringe Virusmenge bedingt, dies kann gerade zu Beginn einer Infektion der Fall sein. Bitte lassen Sie auch einen schwach sichtbaren Strich durch einen PCR-Test verifizieren. Auf der Abbildung sind die ersten 4 Tests bestätigt positiv.

Wie verlässlich sind unsere Selbsttests?

Es ist eine große Menge an Schnelltests am Markt. Wie verlässlich sind die an unserer Kita verfügbaren Tests? Im verlinkten Artikel finden Sie die aktuellen Infos zur Sensitivität von Atigen Schnelltests. Die derzeit von der Kita verwendeten Schnelltests der Marke wantai schneiden sehr gut ab.

Für wen besteht die Testpflicht?

Die Testpflicht gilt für alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres.

Wer ist von der Testpflicht befreit?

Update ab Februar 22:

  • Kinder, welche bereits an Covid-19 erkrankt waren und inzwischen genesen sind, sofern die Erkrankung nicht länger als 90 Tage zurückliegt.
  • 2x geimpfte Kinder, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 90 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht befreit.
  • 3x geimpfte Kinder – ohne Höchstdauer
  • Kinder, die zwei Impfungen und eine Infektion nachweisen können – die Reihenfolge ist hierbei unerheblich.

Der Immunstatus ist durch Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises dem Kita-Träger einmalig anzuzeigen.
Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind Kinder, welchen aus medizinischen oder sonstigen Gründen weder die Durchführung eines Nasal- noch eines Spucktests möglich ist. Dies ist dem Kita-Träger entsprechend durch ärztliches Attest nachzuweisen.

Weitere Details zu diesen Änderungen finden Sie hier: Teststrategie-News ab Februar 22

Wie wird getestet?

Von Seiten des Kita-Trägers werden weiterhin ausreichend Antigen-Schnelltests in Form von zugelassenen und evaluierten „Lollytests“ zur Eigenanwendung durch die Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt. Die Testpakete erhalten Sie in der Kita in gewohnter Art und Weise. Die Selbsttests sind weiterhin für die Eltern kostenfrei

Wie oft muss getestet werden?

Die Testpflicht umfasst drei Schnelltests pro Woche. Bei einem Testnachweis via PCR-Test reduziert sich die Nachweispflicht auf zwei Tests pro Woche.

Wie muss die Testung nachgewiesen werden?

Die durchgeführte Testung via Selbsttest ist von den Sorgeberechtigten zu dokumentieren und der Kita entsprechend nachzuweisen. Der Nachweis, dass die Testung vollständig durchgeführt wurde, ist der Kita hierbei jeweils am letzten Betreuungstag der aktuellen Betreuungswoche des Kindes vorzulegen. Sollte Ihr Kind an einem der Testtage nicht anwesend oder krank sein, so ist nach Rückkehr am ersten Tag des Kita-Besuchs vor Betreuungsbeginn die Testung nachzuholen. Zur einfachen Nachweisführung ist die beiliegende Bestätigung zu verwenden.

Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Betreuung in der Folgewoche aufgrund des Zugangs- und Betreuungsverbotes nicht möglich.

 

Müssen die zur Verfügung gestellten Selbsttests verwendet werden?

Nein. Wer die angebotenen Selbsttests nicht nutzen will, kann auf die kassenärztlichen Strukturen, Testzentren und Teststellen ausweichen. Die Testung ist der Kita dann entsprechend vorzulegen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, im Falle eines PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Was ist bei einem positiven Testergebnis zu tun?

Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, sind Sie verpflichtet, umgehend einen PCR-Test zu veranlassen. Hierfür können Sie sich an Ihren Hausarzt, Kinderarzt oder eine Corona-Schwerpunktpraxis wenden. Gleichzeitig informieren Sie bitte die Kindertageseinrichtung. Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind nach einem positiven Selbsttest-Ergebnis die Einrichtung nicht besuchen darf.

Welche Regelungen sind zum Wiedereintritt nach einem positiven Coronafall geplant?

Bereits bekannt ist, dass die Wiedereintrittstestung für Kinder nach einem positiven Coronafall in der Kita-Betreuungsgruppe den Regelungen aus dem Schulbereich angepasst werden. So müssen künftig insgesamt 5 Testungen nach positivem Kontakt nachgewiesen werden. Die genauen Regelungen werden derzeit im Sozialministerium erarbeitet. Wir informieren Sie hierzu in einem separaten Elternbrief, sobald die Details bekanntgegeben wurden.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung der Testpflicht.
Ebenfalls wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie eine gesegnete Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen im Namen der Geschäftsführung

Elke Wehrle
Kita-Leitung

Schreibe einen Kommentar